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Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) regelt               unter § 35h, dass Autofahrer in Deutschland die Pflicht haben im PKW einen Verbandkasten mitzuführen.

Diese müssen der DIN-Norm 13164 entsprechen und er muss zu jeder Zeit schnell erreichbar sein, daher ergibt eine Aufbewahrung unter dem Gepäck im Kofferraum keinen Sinn.

Ausgenommen von der Mitführpflicht sind Krafträder, Krankenfahrstühle sowie Zug- und Arbeitsmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben.

Ein Verbandkasten muss grundsätzlich auch beim Führen eines Quad mitgenommen werden.

In Kraftomnibussen mit mehr als 22 Fahrgastplätzen sind zwei Verbandkästen vorgeschrieben.  

Wir haben uns bei unserem Modell für die übersichtliche Buchform entschieden, diese bietet den Vorteil, dass auf einem Blick die Einteilung der Inhalte sofort erkennbar sind.

Mit den Maßen: 230 x 82 x 130 mm ist die Buchform fast 22% kleiner als ein KFZ-Verbandkasten Standard.

       

 
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