Hintergrundwissen und Informationen
Der plötzliche Herztod zählt mit zu einer der häufigsten Todesursachen. Neben Risikopatienten sind zunehmend oft scheinbar gesunde Menschen jeder Altersgruppe betroffen. Häufig tritt der plötzliche Herztod ohne erkennbare Vorzeichen ein. Ein AED unterstützt Ersthelfende aktiv bei der Reanimation.
Die effektivste Behandlung des plötzlichen Herztod ist die sofortige Reanimation und Defibrillation.
Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass Ersthelfende die Überlebenschance Betroffener auf bis zu 70% steigern können, wenn in den ersten 3 Minuten eine Defibrillation durchgeführt wird.
Was passiert beim plötzlichen Herztod?
Wie bemerke ich den plötzlichen Herztod?
Wie funktioniert ein AED?
Wie einfach ist ein AED zu bedienen?
Sie können nichts falsch machen!
Information zur STK:
Die Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) ist eine für Betreiber von Medizinprodukten vorgeschriebene Sicherheitsüberprüfung. Das Ziel ist das rechtzeitige Erkennen von Gerätemängeln und Risiken für Patienten, Anwender oder Dritte. Die Durchführung einer STK wird von einem staatlich geprüften Medizintechniker, speziell geschulte Elektriker oder Elektroniker vollzogen. Die spezielle Qualifikation wird notwendig aufgrund der hohen Haftungsrisiken des Prüfers und die während der Prüfung notwendige Beurteilung von technischen Risiken unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsgrundlagen und Prüfvorgaben.
Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) bildet die Rechtsgrundlage für die STK, welche durch
§ 11 MPBetreibV für Deutschland beschrieben wird. Entsprechend der MPBetreibV sind alle aktiven Medizinprodukte, die der Definition der Anlage 1 (MPBetreibV) entsprechen, STK-pflichtig.
STK-Befreiung beim AED
Bis Ende 2016 konnten Hersteller eine STK-Befreiung definieren, von 2017 bis Anfang 2025 war dies nicht mehr möglich.
Mit der Neufassung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) Anfang 2025 wurden jetzt wesentliche Änderungen für AED umgesetzt.
Es gibt neue Anforderungen für die Inverkehrbringung und den Betrieb von Automatisierten Externen Defibrillatoren (AEDs) in Deutschland.
Eine Befreiung von den Sicherheitstechnischen Kontrollen ist ab sofort möglich, wenn der AED
• für die Anwendung durch Laien vorgesehen ist
• wenn der AED regelmäßig Selbsttest durchführt
• und der Betreiber regelmäßige Sichtprüfungen durchführt und dokumentiert.
• Alternativ können Sichtprüfungen für Neugeräte ab 1.1.2027 durch eine Fernüberwachung übernommen werden.
Beachten Sie bitte:
Unsere Informationen sollen Ihnen in kurzer und knapper Form die wichtigsten Fakten und Erklärungen zum Thema "AED" und "plötzlicher Herztod" näher bringen. Unsere Informationen enthalten nur Hinweise und ersetzen nicht das persönliche Gespräch mit Ihrem Arzt. Für weitere Informationen zu Diagnose und Behandlung wenden Sie sich bitte immer an Ihren Arzt.