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Jeder Betrieb muss ausreichend Erste-Hilfe-Material vorrätig haben (§ 25 Abs. 2, DGUV Vorschrift 1).
Art, Menge und Aufbewahrungsorte des Erste-Hilfe-Materials richten sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebsgröße, den vorhandenen betrieblichen Gefahren, der Ausdehnung und Struktur des Betriebes und der Organisation des betrieblichen Rettungswesens. Dabei unterliegt die Erste-Hilfe Ausstatung bestimmten Regeln.


Verbandkästen müssen: 

  • jederzeit schnell erreichbar und leicht zugänglich sein
  • sauber & gegen schädliche Einflüsse geschützt sein
  • in ausreichender Menge vorhanden sein
  • regelmäßig kontrolliert & aufgefüllt werden
  • von der ständigen Arbeitsstätte höchstens 100 Meter - bzw. 30 sek. Laufzeit - und ein Stockwerk entfernt sein.



Wie oft müssen Erste-Hilfe-Kästen geprüft werden?

  • Die verschiedenen Verordnungen und Vorgaben definieren keine festen Prüffristen für Erste-Hilfe-Kästen. 
  • Wir empfehlen, die Überprüfung regelmäßig zwischen sechs Monaten und einem Jahr durchzuführen. 
  • Dabei ist die Prüfung zu dokumentieren, da dies im Schadensfall nachzuweisen ist.


Unser Pflasterlaster kommt zu Ihnen:

Unser Pflasterlaster füllt, tauscht und ergänzt bei Ihnen vor Ort im Unternehmen, Kita, Schule, Büro oder Verein.



Prüfungsumfang:

  • Auffüllen fehlender Produkte
  • Austausch von abgelaufenem und unbrauchbarem Material
  • Reinigung des Verbandkastens
  • Erstellung eines Prüfprotokolls
  • Prüfsiegel anbringen zur leichten Sichtkontrolle
  • Ergänzungen können erworben werden


Wir überprüfen:

  • Verbandkästen
  • Verbandschränke
  • Erste-Hilfe Taschen
  • Notfallrucksäcke
  • Erste-Hilfe Einrichtungen




 

 



 

 
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