Jeder Betrieb muss ausreichend Erste-Hilfe-Material vorrätig haben (§ 25 Abs. 2, DGUV Vorschrift 1).
Art, Menge und Aufbewahrungsorte des Erste-Hilfe-Materials richten sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebsgröße, den vorhandenen betrieblichen Gefahren, der Ausdehnung und Struktur des Betriebes und der Organisation des betrieblichen Rettungswesens. Dabei unterliegt die Erste-Hilfe Ausstatung bestimmten Regeln.
Verbandkästen müssen:
- jederzeit schnell erreichbar und leicht zugänglich sein
- sauber & gegen schädliche Einflüsse geschützt sein
- in ausreichender Menge vorhanden sein
- regelmäßig kontrolliert & aufgefüllt werden
- von der ständigen Arbeitsstätte höchstens 100 Meter - bzw. 30 sek. Laufzeit - und ein Stockwerk entfernt sein.
Wie oft müssen Erste-Hilfe-Kästen geprüft werden?
- Die verschiedenen Verordnungen und Vorgaben definieren keine festen Prüffristen für Erste-Hilfe-Kästen.
- Wir empfehlen, die Überprüfung regelmäßig zwischen sechs Monaten und einem Jahr durchzuführen.
- Dabei ist die Prüfung zu dokumentieren, da dies im Schadensfall nachzuweisen ist.
Unser Pflasterlaster kommt zu Ihnen:
Unser Pflasterlaster füllt, tauscht und ergänzt bei Ihnen vor Ort im Unternehmen, Kita, Schule, Büro oder Verein.
Prüfungsumfang:
- Auffüllen fehlender Produkte
- Austausch von abgelaufenem und unbrauchbarem Material
- Reinigung des Verbandkastens
- Erstellung eines Prüfprotokolls
- Prüfsiegel anbringen zur leichten Sichtkontrolle
- Ergänzungen können erworben werden
Wir überprüfen:
- Erste-Hilfe Einrichtungen